Einheitliche Berechnung der Treibhausgasemissionen von Biotreibstoffen

Das EU-Projekt BioGrace erleichtert den Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie für erneuerbare Energie in nationales Recht

Die 2009 verabschiedeten Richtlinien der Europäischen Union zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EC) und zur Kraftstoffqualität (2009/30/EC) schreiben – in identem Wortlaut – für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe vor, dass die erzielte Minderung der Treibhausgasemissionen mindestens 35 % betragen muss. Diese Mindestvorgabe steigt auf 50 % ab 2017 bzw. auf 60 % ab 2018 für neu in Betrieb genommene Produktionsanlagen.

Wie werden diese Treibhausgasemissionen berechnet?

Anhang V der Richtlinie für erneuerbare Energien (Anhang IV der Richtlinie für Kraftstoffqualität) führt Standartwerte für 22 unterschiedliche Biokraftstoffherstellungswege an. Im selben Anhang wird eine Formel ausgewiesen, wonach sich die Gesamtemissionen aus der Summe der Emissionen aus Anbau, Verarbeitung und Transport ergeben. Es fehlen aber notwendige weitere Angaben, um die Berechnung der Standardwerte nachvollziehen zu können: die verwendeten Umrechnungsfaktoren und Inputwerte.

Inputwerte sind z.B. die Menge der für die Rapsproduktion benötigten Düngemittel oder der Verbrauch an Strom oder Erdgas für die Rapsölmühle. Umrechnungsfaktoren geben in Folge an, wie viel Lachgasemissionen pro Kilogramm Nitratdüngemittel oder wie viel Kohlendioxidemissionen pro eingesetztem Megajoule Erdgas angesetzt werden müssen. Ohne vorgeschriebene, einheitliche Umrechnungsfaktoren können Unternehmen, die die Emissionseinsparungen ihrer Biotreibstoffprodukte selbst berechnen müssen, die für sie günstigsten Faktoren einsetzen. Die Unterschiede bei den Ergebnissen, die daraus entstehen können, können bis zwanzig Prozent und mehr für ein und dieselbe Schiffsladung Biotreibstoff betragen.

Um dieses Problem zu lösen, haben sich im Projekt BioGrace acht europäische Organisationen aus dem Bioenergiesektor, darunter BIOENERGY 2020+ als österreichischer Partner, zusammengefunden. Intelligent Energy Europe stellt dazu einen Großteil der Finanzierung. Im Projekt BioGrace werden die Rechenwege, die zu den Standardwerten in der Richtlinie geführt haben, nachvollzogen und als Excel-Tabellen veröffentlicht. Kern des Projekts ist eine standardisierte Liste an Umrechnungsfaktoren. Mindestens zwanzig von 27 EU-Ländern, so ein Ziel des BioGrace-Projekts, sollen sich auf diese Liste in ihren nationalen Gesetzgebungen beziehen, mit denen die Richtlinie umgesetzt wird. Dafür haben die Mitgliedstaaten bis Dezember 2010 Zeit. Daneben werden auch noch bereits bestehende oder in Entwicklung befindliche benutzerfreundliche Treibhausgasrechner, die von Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Spanien für ihre BürgerInnen angeboten werden, einem einheitlichen Rechenweg angepasst.

BIOENERGY 2020+ ist für den Kommunikationsplan, die Erstellung der Projektwebsite und andere Kommunikationsmittel zuständig. Darüber hinaus ist es für den Kontakt zu Entscheidungsträgern in der Verwaltung von Litauen, Österreich, Slowenien und Ungarn zuständig, sowie für die Organisation eines öffentlichen Workshop für VertreterInnen aus eben diesen Ländern.

Projektwebsite:
www.biograce.net

Ansprechpersonen  bei BIOENERGY 2020+
Dina Bacovsky
Nikolaus Ludwiczek

2010-07-22

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